Übrigens wäre Freiheit eine private und unbedeutende Exzeptionalität (Frivolität) oder bloße Launenhaftigkeit, wohnte nicht dem Gedächtnis unserer mürben und zugleich doch noch vitalen Zivilisation inne, daß es Freiheit war, die begründete, worauf wir stolz zu sein uns zeigen. Freiheit findet an der Grenze unterschiedlicher Machtbereiche statt. Hier die beanspruchende Hand, dort die gewährende oder verwehrende. Wem steht was zu? Habe ich ein Recht auf dich – warum habe ich es nicht? An wen kann ich mich wenden, wenn ich ungerechtfertigt beansprucht oder herangezogen werde – was also darf man von mir verlangen und was nicht? Das muß geregelt sein, und zwar nicht im Sinne der beanspruchenden Macht, sondern im Sinne eines vernünftigen und friedvollen Miteinanders. Ein stärkeres Plädoyer für das Recht kann ich nicht sprechen, besser bekomme ich das nicht hin. Aber darum geht es im Kern – in seinem vermittelbaren Bereich. Es gibt noch einen anderen, aber der bedarf gesonderter Aufmerksamkeit.
Entdecke mehr von holger tegtmeyer / texte und tage
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.