Freischwimmer ohne Schein

Manche umkreisen ein Leben lang die Stätte ihres Werdens: das Elternhaus und die Kindheit darin, auch die Jugendjahre. Es ist, als kämen sie schwer frei, könnten die Umlaufbahn nicht verlassen: als sei dort etwas vergessen, noch ein Schatz zu heben oder letzte Gewißheit zu erlangen. Ort des Heils, Ort des Wehs.

Man sagt, jemand sei erwachsen. Da es gesagt ist, wird es halbwegs so sein. Fortan für sich selbst verantwortlich zu sein heißt das. Daran ist ein wesentlich Gutes: aus der Fürsorgepflicht anderer ausgetreten und mündig (selbstbestimmt) nicht nur zu sein, sondern auch zu handeln. Damit haben die Kulturen eine Marke gesetzt und die Absolventen über unterschiedliche Initiationsriten darauf vorbereitet.

Wann kann man ein Kind auswildern? Ab welchem Alter kommt es draußen allein zurecht, schlimmsten- und frühestenfalls. Mit 10 oder 12 Jahren, bettelnd, stehlend, Zweckbündnisse eingehend? Mich beschäftigt die Frage, weil das Behütetsein rührt und das Überbehütetsein abstößt. Wo verläuft die Grenze und warum dort?

Es mag Erwachsene geben, die aus kindlicher Abhängigkeit nicht entlassen sind.

Ich erinnere an die „Leibzucht“, ein Gebäude auf den größeren Höfen meiner bäuerlichen Heimat, in die die Bauerneltern abgeschoben wurden, wenn der „Jungbauer“ mit seiner Gemahlin den Hof übernahm. Denn die Alten geben keine Ruhe, wissen alles besser und möchten bis an das Ende ihrer Atemzüge bestimmen, wie was getan wird.

Solche Alten gibt es nicht mehr, allenfalls noch im Fabrikanten- oder Unternehmermilieu. Doch es gibt die „ewigen Kinder“, die im Zweifelsfall „zuhause“ anrufen, bei Mama oder Papa. Mich hat das stets bewegt, zugleich war ich verwundert, wenn nicht erschüttert.


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