Ein Geschichte ist nicht ganz in der Erzählung geborgen. (Geschichte als das, was tatsächlich geschehen ist.) Erzählen – aufzählen – der Reihe nach aufsagen, was geschehen ist. Daraus wurde eine Kunstform, ob mündlich oder auf Papier niedergelegt. Mit den berichteten Tatsachen ist es so eine Sache – Zeugenberichte unterscheiden sich oft erheblich, selbst wenn die Zeugen beieinander standen und einen ähnlichen oder vergleichbaren Zugang zum Geschehen hatten. Die Erinnerung ist ein trügerischer Speicher. Fehlstellen werden stillschweigend ergänzt, auch die Einbildungskraft springt ein. Letztens Ende könnte es so gewesen sein. Plausibilität übernimmt, endlich ist von Evidenz die Rede. Evidenz: vollständige und unmittelbare Einsichtigkeit, Deutlichkeit, also Gewißheit. Die Anwälte, Staatsanwälte, Richter, Angeklagten und Gerichtsprotokollanten können ein Lied davon singen, wohin es mit „der Wahrheit“ gerät, wenn sich Interessierte über sie hermachen. Vorsicht sei die Mutter des Urteils.
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