Im Zweifel gegen den Angeklagten

Deutschland ist gründlich, berühmt und berüchtigt. Hat sich die deutsche Vernunft in eine Richtung bekehrt, läßt wenig sie stoppen. Nun wird aufgeräumt nach Maßgabe des aktuellen Reinigungsplans. Derzeit geht es „den Ungeimpften“ ans Leder, Stück für Stück und Woche für Woche. Druckaufbau, Nervenkrieg. Denn Krieg soll noch herrschen, hört man sagen. Ausgrenzung ist ein Mittel der Bloßstellung und der Herbeiführung des sozialen Todes. Unsere gewählten Politiker, Mandatsträger des Volkswillens, sehen sich offenbar in der Lage, solche Prozesse in Gang zu setzen und zu befördern. Von diesem Datum an können wir nicht mehr unschuldig tun. G wie geregelt. 1G, 2G, 3G. G wie genesen, G wie geimpft, G wie getestet. G wie gesund gilt nicht, es gilt die Schuldvermutung. Es ist wichtig, sich solche Entscheidungs- und Ablauflogiken vor Augen zu führen und bewußt zu machen, denn in ein paar Jahren wird man uns fragen, wie ein solches Regime zustande kommen konnte. Was lief falsch, wer informierte wen und wie, wer wollte was – und vor welchem Hintergrund. Bedrohung und Beängstigung oder umgekehrt. Ich kann das alles recht gut verstehen, diese und jene Seite. Aber offenbar will die eine Seite partout den Sieg. Der wird sie kosten.

Ein Gericht in Frankfurt/Main hat geurteilt, daß auch dem Einzelhandel gewährt sein soll, entsprechend der 2G-Regel Kunden einzulassen oder den Zugang zu verwehren. Der Gastronomie ist dies zuvor bereits gestattet worden.


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