Wenn ein Paar Kinder hat, Frau und Mann aber nicht mehr harmonieren, sagen sie nicht länger „unsere Tochter“ oder „unser Sohn“. Die Kinder verwandeln sich unter neuer Sprechweise und Bezeichnung zur persönlichen Eigenleistung jeweils eines ‚Elternteils‘ und heißen „mein Sohn“ oder „meine Tochter“. So werden Besitzansprüche angemeldet. Das ist ebenso häßlich wie allgemein verbreitet. Vermutlich deshalb ehren wir jene, die der Versuchung widerstehen, ein ehemals Geliebtes aus Schmerz und Kränkung zu annullieren.
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